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Was kostet ein Hörgerät?

Das hängt ganz von Ihren Ansprüchen ab. Hörgeräte gibt es in jeder Leistungsklasse. Die Auswahl reicht vom Kassenmodell zum Nulltarif bis hin zum Premium-Hörgerät. Je besser ein Hörsystem technisch ausgestattet ist, desto höher kostet ein Hörgerät.

Die OHRWERK Hörgeräte Leistungsklassen.

Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse?

Bei gesetzlich Versicherten beträgt die Pauschale pro Ohr ca. 750 Euro. Bei privat Versicherten werden ca. 1.500 Euro pro Ohr bezahlt. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen zahlen alle sechs Jahre einen Zuschuss zu Ihren neuen Hörgeräten. Privat Versicherte erhalten häufig schon nach fünf Jahren wieder neue Hörgeräte.

Natürlich bekommen Sie auch schon für null Euro ein modernes Hörgerät. Entscheiden Sie sich für ein hochwertigeres Modell – für  mehr Hörkomfort oder wegen der unauffälligeren Bauform – tragen Sie den Differenzbetrag.

Welches Hörgerät ist das richtige?

Hörbedürfnisse sind sehr verschieden. Welche technische Ausstattung und welcher Funktionsumfang für Sie optimal sind, hängt von drei Faktoren ab:

  • Ihrer Hörminderung,
  • der Anatomie Ihres Gehörgangs,
  • Ihren Ansprüchen an den Hörkomfort.
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Hörgeräte entspannt finanzieren.

Sie haben verschiedene Hörgeräte probiert und fühlen sich am wohlsten mit einem zuzahlungspflichtigen Modell?

Dann machen Sie es wie viele unserer Kunden. Nutzen Sie für Ihren Eigenanteil die OHRWERK Hörgeräte 0 %-Finanzierung. So tragen Sie Ihre Wunschgeräte sofort – mit dem Komfort, der Ihnen wichtig ist.

Das sind Ihre Möglichkeiten:

  • 0 %-Finanzierung über 6, 12, 18, 24, 30 oder 36 Monate
  • Teil-Anzahlung, um die Rest-Summe zu reduzieren


Den Betrag ziehen wir monatlich von Ihrem Konto ein.

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